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NEX2GO solution center
z.H. Waldemar Wetzel
Hülser Str. 56 A
D-47803 Krefeld
NEX2GO solution center (nachfolgend NEX2GO genannt) stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service (mit allen im Angebot enthaltenen Leistungsbestandteilen), sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen (nachfolgend im ganzen Angebot genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Die jeweils aktuellste Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Internet auf unseren Webseiten unter www.nex2go.de jederzeit frei abrufbar.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienste von NEX2GO. Im Abschnitt I (Allgemeine Regelungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. Die folgenden Abschnitte enthalten die Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Diese Bestimmungen für Einzeldienste gelten jeweils auch dann, wenn mehrere Dienste zusammen bereitgestellt werden.
1.1
NEX2GO erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Diese gelten auch dann, wenn NEX2GO in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.2
NEX2GO kann diese AGB jeder Zeit nach entsprechender Ankündigung ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der von NEX2GO gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. NEX2GO weist den Kunden in den entsprechenden Ankündigung darauf hin, dass die Änderung auch dann wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Statt der Beifügung des kompletten Textes in der Mitteilung ist ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend.
1.3
Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.
1.4
Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangsdaten durch NEX2GO bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.
1.5
Inhalt und Umfang aller dieser Dienstleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und den Vereinbarungen der Parteien.
2.1
Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibung des Dienstes und den Vereinbarungen der Parteien. NEX2GO beginnt mit der Bereitstellung der Leistungen des Angebots (sofern nicht anders vereinbart) innerhalb von 2 Werktagen nach Gutschrift des ersten Zahlungsvorganges.
2.2
Alle Server von NEX2GO sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Diese lässt jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zu. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen kann dazu führen, dass für die Server nicht die jeweils maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht, da die Datendurchsatzrate in solchen Fällen technisch auf alle verbundenen Server verteilt wird. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
2.3
NEX2GO kann auf Grund der technischen Bedingungen des Internets keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der bereitgestellten Server garantieren. NEX2GO weist den Kunden des Weiteren darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von uns erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von NEX2GO liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von NEX2GO handeln, sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Software Einfluss auf die Leistungen von NEX2GO haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von NEX2GO erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von NEX2GO erbrachten Leistungen.
2.4
NEX2GO führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken. NEX2GO wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird NEX2GO den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.5
NEX2GO ist in der Wahl der technischen Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist.
2.6
NEX2GO kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von NEX2GO für den Kunden zumutbar ist.
2.7
In jedem Fall kann NEX2GO seine Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von NEX2GO gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. NEX2GO weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, sofern er nicht entsprechend der gesetzten Frist widerspricht.
2.8
Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich NEX2GO vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
2.9
Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
2.10
Sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat NEX2GO Störungen des Zuganges zum Angebot im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, NEX2GO erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).
3.1
Die Nutzung des Angebots erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung.
3.2
NEX2GO behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden auf den Internet-Seiten von NEX2GO veröffentlicht und dem Kunden mit einer angemessenen Zeit vor dem In-Kraft-Treten an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von NEX2GO gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. NEX2GO weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung dem Kunden bekannte Erhöhungen der Entgelte (z. B. das Auslaufen der zeitlich befristeten Reduktion kombinierter Angebote oder zeitlich begrenzten Sonderaktionen) bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
3.3
Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
3.4
Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zahlbar, Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt NEX2GO, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.5
Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die NEX2GO nach eigenem Ermessen festlegt und dem Kunden auf Anfrage übermittelt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt NEX2GO, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.6
NEX2GO versendet zu jedem Zahlungsvorgang kostenlos eine elektronische Rechnung per E-Mail. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann NEX2GO hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
3.7
Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann NEX2GO die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen.
3.8
Gegen Forderungen der NEX2GO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
3.9
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann NEX2GO seine Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt NEX2GO eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann NEX2GO die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 10,00 abhängig machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
Einer Sperrung geht eine erste Mahnung in elektronischer Form, sowie eine zweite Mahnung auf postalischem Weg voraus. Für das Versenden einer zweiten Mahnung kann NEX2GO eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,50 verlangen. Für jede unberechtigte Rücklastschrift kann NEX2GO ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
3.10
Kommt der Kunde mehrfach mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann NEX2GO das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für NEX2GO liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.11
Im Falle des Zahlungsverzuges kann NEX2GO Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.
4.1
Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung sowie die E-Mail-Adresse.
4.2
NEX2GO kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die NEX2GO gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
4.3
Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die NEX2GO zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. NEX2GO kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der NEX2GO Server-Systeme beeinträchtigt wird. Dies betrifft insbesondere CGI-Programmmodule und PHP-Scripte, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. NEX2GO behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebotes arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
4.4
Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Ebenso hat der Kunde auf Aufforderung von NEX2GO einzelne oder alle Passwörter zu ändern. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, persönliche Passwörter zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. Er stellt NEX2GO von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
4.5
Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf NEX2GO Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei NEX2GO liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der NEX2GO übertragen.
4.6
Der Kunde gewährleistet, dass von Ihm veröffentlichte Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen des Angebotes nicht gestattet. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. NEX2GO ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit zu sperren und/oder zu löschen. NEX2GO wird den Kunden über eine Sperrung und/oder Löschung unverzüglich informieren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist NEX2GO berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
4.7
Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
4.8
NEX2GO überprüft die Inhalte des Kunden nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
4.9
Sollte NEX2GO aus der in Ziffer 8 beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber NEX2GO leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die NEX2GO zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält NEX2GO bezüglich der Ziffer 8, ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
5.1
NEX2GO haftet nur für Schäden, die von NEX2GO, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, NEX2GO verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche, jedoch nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an NEX2GO gezahlt hat, in jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall jedoch auf € 500 beschränkt.
5.2
Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit – nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses.
5.3
Die Benutzung des Angebots erfolgt demnach gemäß der Einschränkung der Ziffer 1 und 2. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z. B. Java-Applets, CGI-Module), die sich über das Angebot laden bzw. aktivieren lassen.
6.1
NEX2GO erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
6.2
Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf NEX2GO Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. NEX2GO wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
6.3
Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.
6.4
Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft NEX2GO keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.
6.5
Zur Erstellung von Statistiken werden auf dem Server so genannte Log-Files gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von NEX2GO nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch NEX2GO ist ausgeschlossen.
6.6
NEX2GO ist ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von NEX2GO angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragsschluss seine ausdrückliche Einwilligung. Diese kann jederzeit mit der Aufkündigung des Vertragsverhältnisses für die Zukunft widerrufen werden.
6.7
Der Kunde willigt ein, dass NEX2GO (oder ein von NEX2GO beauftragtes Inkasso-Unternehmen) von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass NEX2GO (oder ein von NEX2GO beauftragtes Inkasso-Unternehmen) an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
7.1
NEX2GO räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
7.2
Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
7.3
Die von NEX2GO zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
7.4
Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der NEX2GO.
8.1
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass NEX2GO an seine E-Mail-Adresse (welche im Anmelde-Vorgang eingegeben wurde) E-Mail-Nachrichten zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mail-Nachrichten sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
8.2
Sollte NEX2GO bekannt werden, dass der Kunde E-Mail-Nachrichten unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich NEX2GO vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen (”Postings”) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte NEX2GO aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber NEX2GO leistungspflichtig.
8.3
NEX2GO ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mail-Nachrichten) eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 30 Tage gespeichert wurden.
8.4
NEX2GO behält sich für E-Mails und UMS vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
8.5
Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.
8.6
Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 8.5, kann NEX2GO die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren oder (bei vermehrtem oder besonders schwerem Vergehen) das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
8.7
Wird in Spam-Mails nach 8.5 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von NEX2GO betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im NEX2GO Rechenzentrum liegen, kann NEX2GO die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.
8.8
NEX2GO kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
9.1
Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
9.2
Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.
9.3
NEX2GO kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
9.4
Der Kunde kann auf Wunsch innerhalb der jeweiligen Angebotskategorie in ein anderes Angebot mit einem abweichenden Tarif wechseln, sofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Angebot höheren Leistungsumfanges ist jederzeit unter Verrechnung eventuell vorausbezahltem Guthabens möglich. Ein Wechsel zu einem Angebot mit geringerem Leistungsumfang ist unter Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen sowie die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem nächsten Rechnungszeitraum. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.
9.5
Sofern NEX2GO feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhostingpaketes oder Servers den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächsthöhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Angebot) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Alternativ behält sich NEX2GO vor, für, über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Datenmengen, ein Nutzungsendgelt von € 1,99 je angefangenem Gigabyte (GB) übertragener Daten zu erheben.
10.1
NEX2GO ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. NEX2GO ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
10.2
NEX2GO steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
10.3
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Mitteilungen von NEX2GO an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen werden seitens NEX2GO (sofern nicht anders angegeben) an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse zugestellt. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
10.4
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von NEX2GO oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Krefeld, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
1.1
Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. NEX2GO beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit NEX2GO nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist.
1.2
Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
1.3
Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.
1.4
Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, als deutsche “de”-Domain.
1.5
Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird NEX2GO vom Kunden eventuell angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird NEX2GO weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
1.6
NEX2GO führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain ein. NEX2GO wird, wie üblich, als “tech-c” eingetragen. Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten “whois”-Abfrage im Internet (z. B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
1.7
Sollte der Kunde nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird NEX2GO hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden und sonstige Forderungen nicht bestehen.
Sollte ein Kunde eine bereits durch NEX2GO registrierte Domain nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, so kann NEX2GO einen 50%igen Anteil des Kunden an den entstandenen Kosten für die jährliche Domainregistrierung einfordern.
1.8
Es besteht die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zurzeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei NEX2GO betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. NEX2GO wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. NEX2GO kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber NEX2GO hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen NEX2GO und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
2.1
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
2.2
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. NEX2GO weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
2.3
Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
2.4
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält NEX2GO sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
2.5
Sollte NEX2GO aus den in Ziffer 4 beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber NEX2GO leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die NEX2GO zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält NEX2GO bezüglich der Ziffer 4, ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
2.6
Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann NEX2GO den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann NEX2GO die Domain löschen lassen.
3.1
Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/AdminC.
3.2
Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann NEX2GO die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. NEX2GO weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
3.3
Alternativ kann NEX2GO die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
3.4
Beendet NEX2GO den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann NEX2GO nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
1.1
Bei bestimmten Server-Angeboten von NEX2GO hat der Kunde allein Administratorrechte. NEX2GO kann den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die NEX2GO zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
1.2
Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.
2.1
Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten oder hat NEX2GO aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann NEX2GO den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann NEX2GO das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
2.2
Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, oder hat NEX2GO aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann NEX2GO den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird.
2.3
NEX2GO weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DOS-Attacke wird. Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann NEX2GO das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für NEX2GO keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.
2.4
Werden über den Server Spam-Mails (Abschnitt II, Ziffer 2.4) versendet, kann NEX2GO den Server sperren.
Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. NEX2GO kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Reseller-Vertrages voraus. Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist in jedem Fall untersagt.
Der Kunde ersetzt NEX2GO alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. NEX2GO informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
1.
NEX2GO ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen das Angebot und mit diesem verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.
2.
Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von NEX2GO. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, so weit nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt NEX2GO alle Schäden und stellt NEX2GO von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
3.
Sofern der Kunde seinen Endverbrauchern von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen anbietet, so haftet er für alle gemäß dieser AGB entstandenen Verstöße, auch dann, wenn diese sich im Rahmen der von Ihm aufgestellten Regelungen befinden.
4.
Das Angebot beinhaltet Leistungen (z. B. E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden können. Eine derartige deintegrierte Vermarktung von Komplettlösungen bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung von NEX2GO.
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